Liebes Experten-Team,
ich habe eine Frage zur Berechnung des Mutterschutzentgelts im Zusammenhang mit Mutterschutz und einem Beschäftigungsverbot. Mir ist bekannt, dass laufende Bonuszahlungen als laufender Arbeitslohn berücksichtigt werden. Wie verhält es sich jedoch in Bezug auf einen jährlichen Bonus, der quartalsweise bei 100 % Zielerreichung ausgezahlt wird?
Außerdem würde ich gerne wissen, wenn die Zielerreichung beispielsweise nur 70 % beträgt. Werden solche anteiligen Boni ebenfalls berücksichtigt?
Vielen Dank vorab für Ihre Unterstützung und die Klärung meiner Fragen.
MFG SH