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  • 01
    Frage zur Berechnung der Höhe der Beiträge bei freiwillig gesetzlicher Kranken- u. Pflegeversicherung

    Ein Fremd-Geschäftsführer, bislang sozialversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse, wird aufgrund eines Statusfeststellungsverfahrens als sozialversicherungsfrei eingestuft. Somit muss er fortan seine Beiträge selbst bezahlen.

    Meine Frage: Auf welcher Grundlage werden die monatlichen Beiträge, die er zu zahlen hat, berechnet? -- Auf Basis der monatlichen Vergütung oder auf Basis des Gewinns?

    Unter welchen Bedingungen wird der Mindestbeitragssatz angesetzt?

  • 02
    RE: Frage zur Berechnung der Höhe der Beiträge bei freiwillig gesetzlicher Kranken- u. Pflegeversicherung

    Guten Tag,
     
    wir unterstellen bei Ihrer Frage, dass im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahren festgestellt wurde, dass der Geschäftsführer nicht dem Personenkreis der abhängig Beschäftigten zuzuordnen ist.
     
    Insoweit unterliegt er dann nicht mehr der Sozialversicherungspflicht und muss im Rahmen einer freiwilligen Versicherung die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als selbständig Tätiger tragen.
     
    Grundsätzlich werden bei der Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte alle Einnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können, zu Grunde gelegt. Dabei ist sicherzustellen, dass die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.
     
    Bei freiwillig versicherten Selbständigen dient als Grundlage der Beitragsberechnung der Einkommensteuerbescheid.
     
    Insoweit werden für die Beitragsberechnung die sich aus dem Einkommensteuerbescheid ergebenden Einnahmen herangezogen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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