Ein Fremd-Geschäftsführer, bislang sozialversicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse, wird aufgrund eines Statusfeststellungsverfahrens als sozialversicherungsfrei eingestuft. Somit muss er fortan seine Beiträge selbst bezahlen.
Meine Frage: Auf welcher Grundlage werden die monatlichen Beiträge, die er zu zahlen hat, berechnet? -- Auf Basis der monatlichen Vergütung oder auf Basis des Gewinns?
Unter welchen Bedingungen wird der Mindestbeitragssatz angesetzt?