Sehr geehrten Damen und Herren,
wir haben einen Praktikanten der im Juni 25 sein Abitur gemacht hat und jetzt beabsichtigt, zum Wintersemester zu studieren.
In der Prüfungsordnung seiner ausgesuchten Uni steht, dass er 6 Wochen Praktikum bis zur Immatrikulation nachweisen muss.
Jetzt macht er bei uns für 4 Wochen ein Praktikum 04.08.2025-29.08.2025, die anderen 2 Wochen hat er bisher noch nicht abgeleistet. Er soll eine monatliche Vergütung von 500 Euro bekommen.
Da es sich ja um ein Vorpraktikum handelt und der Praktikant bei uns Entgelt erhält. Würden wir unseren Praktikanten mit Personengruppenschlüssel 105 / Praktikant anmelden und als Beitragsgruppe 1111 schlüsseln.
Wäre unsere sozialversicherungsrechtliche Beurteilung richtig?
Vielen Dank im Voraus.