Sehr geehrtes Experten-Team,
es geht um einen französischen Grenzgänger, der in Frankreich steuerpflichtig ist. Er bekommt einen Nachtzuschlag ausbezahlt, der aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens in Deutschland steuerfrei abgerechnet wird. Die Frage ist nun, ob die in § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 SvEv genannte Bedingung der Lohnsteuerfreiheit damit erfüllt ist oder nicht.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Mit freundlichen Grüßen