Schönen Guten Tag,
ein Mandant von uns möchte dem Mitarbeiter eine Fortbildung bezahlen, da diese für den Stellenantritt vorraussetzung ist. Um Kosten zu sparen soll/kann der Arbeitnehmer eine Förderung beantragen. Hier müsste die Rechnung aber dann auf den Arbeitnehmer ausgestellt sein. Kosten abzüglich Förderung würde dann der Arbeitgeber bezahlen. Laut Lohnsteuerrichtlinien wäre doch hier nur die Voraussetzung das diese Kostenbeteiligung vor dem Lehrgang schriftlich Vereinbart wird. Habe ich das richtig verstanden?
Lieben Dank.