Expertenforum - Fortbildungskosten

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  • 01
    Fortbildungskosten

    Schönen Guten Tag,

    ein Mandant von uns möchte dem Mitarbeiter eine Fortbildung bezahlen, da diese für den Stellenantritt vorraussetzung ist. Um Kosten zu sparen soll/kann der Arbeitnehmer eine Förderung beantragen. Hier müsste die Rechnung aber dann auf den Arbeitnehmer ausgestellt sein. Kosten abzüglich Förderung würde dann der Arbeitgeber bezahlen. Laut Lohnsteuerrichtlinien wäre doch hier nur die Voraussetzung das diese Kostenbeteiligung vor dem Lehrgang schriftlich Vereinbart wird. Habe ich das richtig verstanden?

    Lieben Dank.














     

  • 02
    RE: Fortbildungskosten

    Sehr geehrter Fragesteller,


    neben der nachweisbaren (deshalb regelmäßig: schriftlichen) Kostenübernahmeerklärung ist Voraussetzung für die Steuerfreiheit der Erstattung von Fortbildungskosten, dass die jeweilige Fortbildung im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erfolgt (oder eine Weiterbildung gemäß § 3 Nr. 19 EStG vorliegt).


    Die Frage des (ganz überwiegenden) eigenbetrieblichen Arbeitgeberinteresses ist einzelfallabhängig. Ein überwiegendes Arbeitgeberinteresse wird von der Finanzverwaltung häufig abgelehnt bei Fortbildungsmaßnahmen, die für den Arbeitnehmer eine neue und auch bei anderen Arbeitgebern verwendbare höhere Qualifikation erbringen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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