Guten Morgen,
bei uns muss eine AU zum Abruf erst am dritten Tag vorliegen.
Nun war ein Mitabeiter 2 Tage krank, mit vorliegender eAU.
Am 3ten und 4ten Tag war er ebenfalls krank. Da es sich hierbei um eine Neuerkrankung handelt, meint der Mitarbeiter er müsse hierfür keine weitere eAU vorliegen.
Es gibt also eine eAU für den ersten und zweiten Tag und für den dritten und vierten keine,
Frage hat der Mitarbeiter recht.
Bzw. können Sie mir die rechtliche Grundlage dafür nennen.
Danke