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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Förderung während Weiterbildung zum Techniker

    Hallo liebes Expertenteam,


    wir haben einen Mitarbeiter, der eine Weiterbildung zum Techniker macht.

    Er ist über 25 Jahre alt und kann nicht mehr über die Familienversicherung versichert werden.

    Da wir ihn finanziell unterstützen wollen, haben wir uns jetzt überlegt, dass wir ihm weiterhin Lohn (ohne Arbeitsleistung) innerhalb der Midijobgrenze bezahlen könnten.

    Damit wäre er auch weiterhin versichert.

    Ist diese Konstellation möglich?

  • 02
    RE: Förderung während Weiterbildung zum Techniker

    Guten Tag,
     
    Voraussetzung für die Sozialversicherungspflicht von Arbeitnehmenden ist grundsätzlich eine abhängige Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt.
     
    Kennzeichen eines Beschäftigungsverhältnisses ist dabei die tatsächliche Arbeitsleistung. Nimmt der Arbeitnehmer an einer Fortbildungsmaßnahme teil und gewährt ihm der Arbeitgeber dafür Sonderurlaub und Weiterzahlung der Vergütung, besteht auch hier das Beschäftigungsverhältnis weiter.
     
    Als Beschäftigung in diesem Sinne gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsbildung.
     
    Insoweit besteht dann auch in dem von Ihnen geschilderten Fall die Sozialversicherungspflicht fort, sofern das bestehende Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich weiter besteht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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