Guten Tag,
ursprünglich war die Anhebung des Bruttolistenpreises auf EUR 95.000 bei der Versteuerung von E-Fahrzeugen mit Zulassung ab Juli 2024 ein Teil des Entwurfes zum sogenannten "Steuerfortentwicklungsgesetz". Dieses wurde allerdings nicht umgesetzt.
Nach dem Ende der Ampel-Koalition hat die neue Bundesregierung im April 2025 verschiedene Kaufanreize für E-Mobilität angekündigt. Unter anderem eine steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze bei der steuerlichen Förderung von E-Fahrzeugen auf 100.000 Euro.
Können Sie uns mitteilen ob die Grenze für den BLP für reine E-Fahrzeuge als Grundlage für die Berechnung des Geldwerten Vorteils derzeit weiterhin auf 70.000,- Euro beschränkt ist oder die Grenze auf 100.000 Euro bereits angewendet werden kann?
Viele Dank.