Hallo zusammen,
mit welchem Beitragsgruppen- und Personengruppenschlüssel ist jemand zu melden, der vor Erreichen der Regelaltersrente eine Flexirente bezieht?
Ist das mit einer Teilrente gleichzustellen?
Danke vorab.
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Hallo zusammen,
mit welchem Beitragsgruppen- und Personengruppenschlüssel ist jemand zu melden, der vor Erreichen der Regelaltersrente eine Flexirente bezieht?
Ist das mit einer Teilrente gleichzustellen?
Danke vorab.
Hallo VdH,
gesetzlich krankenversicherte Personen, die im Rahmen des Flexirentengesetzes vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine „Altersvollrente“ mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze beziehen, sind mit dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ und dem Personengruppenschlüssel „120“ zu melden.
Wird dagegen die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine „Altersteilrente“ bezogen, lautet der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ und der Personengruppenschlüssel „101“.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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