Hallo zusammen,
im TVöD endet ein Arbeitsverhältnis mit Erreichen der Regelaltersrente. Soweit vor diesem Datum bereits eine Altersrente vorzeitig beantragt wird, müssen/können die Beschäftigten weiterbeschäftigt werden.
Was ändert sich hier in Bezug auf die Personengruppe und den Beitragsgruppenschlüssel?
Gibt es einen Unterschied zwischen der vorzeitigen Inanspruchnahme einer vollen Altersrente und der Flexirente?
Lieben Dank.