Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    FKV Teilrente

    Der Mitarbeiter hatte bisher einen hohen Verdienst, so dass er als Freiwillig Krankenversicherter abgerechnet wurde (BGR 9111).

    Nun hat er eine Teilrente beantragt, geht zeitgleich bei uns in Teilzeit und sein Entgelt fällt somit unter die JAE-Grenze.

    Die Regelaltersgrenze hat er noch nicht erreicht.

    Müssen wir ihn nun als Gesetzlich Krankenversicherten abrechnen? BGR 1111 / PGR 101.

  • 02
    RE: FKV Teilrente

    Guten Tag,
     
    der Arbeitgeber hat die Prüfung, ob das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt seiner Arbeitnehmer die maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet, zu Beginn der Beschäftigung, bei jeder Veränderung des Entgelts und jeweils zu Beginn eines neuen Kalenderjahres im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtungsweise auf der Grundlage der gegenwärtigen und bei normalem Verlauf für ein Zeitjahr zu erwartenden Einkommensverhältnisse festzustellen.
     
    Mit Beginn der Teilzeitbeschäftigung und dem damit einhergehenden regelmäßigen Arbeitsentgelts unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze ist die Ummeldung – wie von Ihnen beschrieben – vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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