Sehr geehrtes Expertenteam,
wir wenden für unsere freiwilligen Versicherten das Selbstzahlerverfahren an. Nun ist ein Beschäftigter an uns herangetreten, da er die Abwicklung seiner freiwilligen Versicherung im Firmenzahlerverfahren wünscht.
Nach meiner Auffassung entscheidet der Arbeitgeber, welches Verfahren er anwendet, allerdings habe ich dazu nichts auf Ihrer Internetseite gefunden. Können Sie mir daher bitte mitteilen, ob das so korrekt ist und wo sich die entsprechende gesetzliche Regelung/Auslegung dazu findet?
Vielen Dank!
Nadja Eichhorn