Ein Arbeitnehmer gibt zum 01.04.2025 seinen Firmenwagen zurück und möchte diesen nicht mehr nutzen. Muss für den Apriel noch eingeldwerter Vorteil versteuert werden?
Expertenforum - Firmenwagen zur Privatnutzung - Rückgabe

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Firmenwagen zur Privatnutzung - Rückgabe
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RE: Firmenwagen zur Privatnutzung - Rückgabe
Sehr geehrter Fragesteller,
im geschilderten Sachverhalt wäre die Versteuerung des geldwerten Nutzungsvorteils für April 2025 noch vorzunehmen, da § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG nach gefestigter Auffassung der Finanzverwaltung und der Rechtsprechung für jeden "angefangenen" Kalendermonat gilt.
Möglich wäre lediglich (wenn entsprechende Aufzeichnungen vorhanden sind) die Umstellung auf Fahrtenbuch-Abrechnung (Kostenverteilung nach tatsächlichem Nutzungsanteil).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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