Eine Arbeitnehmerin ist ab dem 01.05.2025 in Mutterschutz. Den Firmenwagen kann Sie weiterhin nutzen. Der Zuschuss übersteigt 50 Euro (§23c SGB IV), deshalb ist er beitragspflichtig. Mein Lohnprogramm macht deshalb die Unterbrechungsmeldung nicht zum 30.04.2025 sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt.
Ist der Zuschuss für den Firmenwagen beitragspflichtig?
Für welchen Zeitraum muss die Unterbrechungsmeldung erfolgen.