Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    Firmenwagen Fahrten Wohnung Arbeitssttätte

    Hallo zusammen,

    wenn sich herausstellt, dass die km-Zahl zwischen Wohnung und Arbeit wegen Wohnortwechsel im alten Jahr, nicht angepasst wurde und dies im Nachgang korrigiert wird, wie verhält sich das mit der Lohnsteuer?

  • 02
    RE: Firmenwagen Fahrten Wohnung Arbeitssttätte

    Hallo Lohn und Gehalt,
     
    Ihre Frage, wie die Lohnsteuer nachträglich korrigiert wird, wenn die km-Zahl zwischen Wohnung und Arbeit wegen eines Wohnortwechsels nicht angepasst wurde, betrifft das Steuerrecht, zu der wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht können jedoch im Forum auch von externen Experten beantwortet werden, sofern der Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Steuerrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Antwort/ Stellungnahme zu Ihrer Frage.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Firmenwagen Fahrten Wohnung Arbeitssttätte

    Sehr geehrter Fragesteller,


    da eine Änderung des Lohnsteuerabzugs für das Vorjahr nicht mehr möglich ist, muss bei zu niedriger Besteuerung (km-Zahl zu hoch angesetzt) eine elektronische Anzeige an das Betriebsstätten-Finanzamt erfolgen (§ 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG).

    Bei überhöhter Besteuerung (zu niedrige km-Zahl angesetzt) erfolgt die Korrektur ebenfalls im Rahmen der ESt-Veranlagung des Arbeitnehmers. Eine arbeitgeberseitige Infomation an das Finanzamt ist für diesen Fall nicht vorgeschrieben; sinnvoll ist eine Bestätigung des Vorgangs an den Arbeitnehmer (ggf. zur Verwendung seinerseits gegenüber dem Finanzamt).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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