Hallo zusammen,
wenn sich herausstellt, dass die km-Zahl zwischen Wohnung und Arbeit wegen Wohnortwechsel im alten Jahr, nicht angepasst wurde und dies im Nachgang korrigiert wird, wie verhält sich das mit der Lohnsteuer?
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Hallo zusammen,
wenn sich herausstellt, dass die km-Zahl zwischen Wohnung und Arbeit wegen Wohnortwechsel im alten Jahr, nicht angepasst wurde und dies im Nachgang korrigiert wird, wie verhält sich das mit der Lohnsteuer?
Hallo Lohn und Gehalt,
Ihre Frage, wie die Lohnsteuer nachträglich korrigiert wird, wenn die km-Zahl zwischen Wohnung und Arbeit wegen eines Wohnortwechsels nicht angepasst wurde, betrifft das Steuerrecht, zu der wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum keine Stellungnahme abgeben können.
Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht können jedoch im Forum auch von externen Experten beantwortet werden, sofern der Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik „Steuerrecht“ umgeswitcht. Sie erhalten somit aus diesem Bereich eine Antwort/ Stellungnahme zu Ihrer Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Sehr geehrter Fragesteller,
da eine Änderung des Lohnsteuerabzugs für das Vorjahr nicht mehr möglich ist, muss bei zu niedriger Besteuerung (km-Zahl zu hoch angesetzt) eine elektronische Anzeige an das Betriebsstätten-Finanzamt erfolgen (§ 41c Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG).
Bei überhöhter Besteuerung (zu niedrige km-Zahl angesetzt) erfolgt die Korrektur ebenfalls im Rahmen der ESt-Veranlagung des Arbeitnehmers. Eine arbeitgeberseitige Infomation an das Finanzamt ist für diesen Fall nicht vorgeschrieben; sinnvoll ist eine Bestätigung des Vorgangs an den Arbeitnehmer (ggf. zur Verwendung seinerseits gegenüber dem Finanzamt).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht
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