Expertenforum - Feuerwehrkommandant

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Feuerwehrkommandant

    Die Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrkommandanten in einer Freiwilligen Feuerwehr einer Gemeinde haben etliche Steuer-Freibeträge, bis zu deren Höhe dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Der darüberliegende Betrag ist steuerpflichtig.

    Frage: Ist der darüberliegende, steuerpflichtige Anteil immer sozialversicherungspflichtig oder spielt es eine Rolle ob der Kommandant in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei dem selben Arbeitgeber (Gemeinde) steht oder "nur" diese Aufwandentschädigung erhält?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Feuerwehrkommandant

    Hallo Gehaltsabrechner,
     
    grundsätzlich besteht die Möglichkeit, nebenberufliche Tätigkeiten - also neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und/oder einem Minijob - im Rahmen der Übungsleiter- oder der Ehrenamtspauschale z. B. als Feuerwehrkommandant einer Freiwilligen Feuerwehr beim gleichen Arbeitgeber parallel auszuüben.
    Voraussetzung ist allerdings, dass es sich jeweils um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, die auch durch entsprechende Verträge klar voneinander abgegrenzt sind.
     
    Sobald die steuerlich begünstigten Beträge für steuerfreie Aufwandsentschädigungen überschritten werden, unterliegt der übersteigende Teil der Beitragspflicht in der Sozialversicherung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Feuerwehrkommandant

    Vielen Dank, unser Fall ist dann klar.

    Eine Rückfrage noch: Falls ein Feuerwehrkommandant nicht bei uns beschäftigt und hier eben nur das Ehrenamt ausübt, wären dessen steuerpflichtige Anteile dann auch beitragspflichtig in der Sozialversicherung? Und, falls ja, könnte er dann evtl. auch als Minijob hierfür angemeldet werden?

    Vielen Dank.


     

  • 04
    RE: Feuerwehrkommandant

    Hallo Gehaltsabrechner,
     
    sofern durch die Überschreitung der Ehrenamtspauschale „Beitragspflicht“ in der Sozialversicherung infolge der Steuerpflicht eintritt, kann die Tätigkeit geringfügig entlohnt abgerechnet werden, sofern das hieraus beitragspflichtige Arbeitsentgelt die aktuelle monatliche Geringfügigkeitsgrenze in Höhe 556,00 € nicht überschreitet.   
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.