Die Aufwandsentschädigungen für Feuerwehrkommandanten in einer Freiwilligen Feuerwehr einer Gemeinde haben etliche Steuer-Freibeträge, bis zu deren Höhe dann auch keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Der darüberliegende Betrag ist steuerpflichtig.
Frage: Ist der darüberliegende, steuerpflichtige Anteil immer sozialversicherungspflichtig oder spielt es eine Rolle ob der Kommandant in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei dem selben Arbeitgeber (Gemeinde) steht oder "nur" diese Aufwandentschädigung erhält?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.