Expertenforum - fest angestellter Mitarbeiter beginnt ein Vollzeitstudium

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  • 01
    fest angestellter Mitarbeiter beginnt ein Vollzeitstudium

    Hallo,

    wir haben einen fest angestellten Mitarbeiter, der nun ein Vollzeitstudium beginnen möchte. Parallel könnte er bei uns max. 20 Std./Woche arbeiten.

    Wir würden ihm eine befristete Arbeitszeitreduzierung für die Zeit seines 3jährigen Studiums anbieten. Können wir ihn während dieser Zeit auf den Status Werkstudent (nur RV-pflichtig) ändern?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

    Viele Grüße

    Angelika Zacher

  • 02
    RE: fest angestellter Mitarbeiter beginnt ein Vollzeitstudium

    Sehr geehrte Frau Zacher,
     
    für Personen, die während ihrer Beschäftigung ein Studium aufnehmen und ihr Arbeitsverhältnis vom Umfang her den Erfordernissen des Studiums anpassen, tritt mit der Aufnahme eines Studiums Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung aufgrund des Werkstudentenprivilegs ein, wenn sie ihrem Erscheinungsbild nach fortan nicht mehr Arbeitnehmer, sondern Studenten sind.
     
    In dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt gehört der Mitarbeiter von dem Zeitpunkt an, ab dem die wöchentliche Arbeitszeit auf nicht mehr als 20 Stunden in der Woche reduziert wird, zum Personenkreis der „ordentlichen Studierenden“. Folglich ist ab diesem Zeitpunkt eine Ummeldung (mit dem Personengruppenschlüssel „106“ und Beitragsgruppenschlüssel „0100“) vorzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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