Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es möglich bei einem Fernstudium (Studienbescheinigung liegt vor, keine weitere Beschäftigung) ein kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis auszuüben? Oder handelt es sich hier nicht um einen "ordentlich Studierenden"?
Vielen Dank für Ihre Antwort