Hallo,
Ein Schüler (bis 27.06.2025) nimmt vom 26.05.2025 bis 25.07.2025 eine Tätigkeit auf. Er beginnt am 11.08.2025 eine Ausbildung. D. h. er ist versicherungspflichtig, wenn er die Minijobgrenze überschreitet, da keine kurzfristige Beschäftigung möglich ist. Er ist bis 10.08.2025 familienversichert.
Kann ich ihn trotzdem mit dem Beitragsgruppenschlüssel 1/1/1/1 abrechnen und muss ersich somit früher gesetzlich versichern?