Hallo liebes Team der AOK,
wir im Unternehmen möchten für unsere geringfügig Beschäftigten (auf Stundenlohnbasis ) eine Feiertagsvergütung einführen. In diesem Zusammenhang wollten wir fragen ob für die Arbeit an Feiertagen für diese Personengruppe auch Feiertagszuschläge zu bezahlen sind ? Des weiteren wollten wir wissen, ob solche Feiertagszuschläge in die Summe des Arbeitsentgelts für die Prüfung der Geringfügigkeitsgrenze mit einfließen ? Wäre die Feiertagsvergütung an sich auch bei der Prüfung der Grenze zu berücksichtigen ?