Liebes Expertenforum,
1. bei Prüfung der JAEG für das Vorjahr 2024 wurden leider Überstundenauszahlungen in die Gesamtsumme eingerechnet. Nur durch die Auszahlung der Überstunden kam es zu einer Überschreitung der JAEG. Für das Folgejahr 2025 wurde das Januargehalt mal 14 gerechnet (Auszahlung Urlaubs- und Weihnachtsgeld) obwohl bereits zum Zeitpunkt der Prüfung bekannt war, dass das Gehalt ab August reduziert wird und die JAEG nicht überschritten wird.
Ab 1/2025 wurde der MA mit dem BGS 9-1-1-1 gemeldet. Zum 1. Mai 2025 hat er sich privat krankenversichert.
Wie müssen wir hier vorgehen um eine Korrektur durchzuführen? Besteht gegenüber der PKV auch hier ein Sonderkündigungsrecht, evtl. auch rückwirkend?
Muss die Korrektur zum 1.1.2025 erfolgen (mit Umschlüsselung auf 1-1-1-1)?
2. Bei unterjährigem Eintritt mit einem Gehalt über der JAEG können wir das Vorjahr nicht prüfen, wir haben daher immer das Folgejahr (Zeitjahr) geprüft und entsprechend entweder den MA in der privaten KV gemeldet oder mit 9-1-1-1 geschlüsselt. Ist das korrekt?
Vielen Dank für die Antworten.
Freundliche Grüße
Ch.T.