Expertenforum - Fehler Prüfung JAEG + Schlüsselung Eintritt

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Fehler Prüfung JAEG + Schlüsselung Eintritt

    Liebes Expertenforum,

    1. bei Prüfung der JAEG für das Vorjahr 2024 wurden leider Überstundenauszahlungen in die Gesamtsumme eingerechnet. Nur durch die Auszahlung der Überstunden kam es zu einer Überschreitung der JAEG. Für das Folgejahr 2025 wurde das Januargehalt mal 14 gerechnet (Auszahlung Urlaubs- und Weihnachtsgeld) obwohl bereits zum Zeitpunkt der Prüfung bekannt war, dass das Gehalt ab August reduziert wird und die JAEG nicht überschritten wird.

    Ab 1/2025 wurde der MA mit dem BGS 9-1-1-1 gemeldet. Zum 1. Mai 2025 hat er sich privat krankenversichert.

    Wie müssen wir hier vorgehen um eine Korrektur durchzuführen? Besteht gegenüber der PKV auch hier ein Sonderkündigungsrecht, evtl. auch rückwirkend?

    Muss die Korrektur zum 1.1.2025 erfolgen (mit Umschlüsselung auf 1-1-1-1)?

    2. Bei unterjährigem Eintritt mit einem Gehalt über der JAEG können wir das Vorjahr nicht prüfen, wir haben daher immer das Folgejahr (Zeitjahr) geprüft und entsprechend entweder den MA in der privaten KV gemeldet oder mit 9-1-1-1 geschlüsselt. Ist das korrekt?

    Vielen Dank für die Antworten.

    Freundliche Grüße

    Ch.T.


     

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.