Guten Tag liebes Expertenteam,
ich arbeite erst seit März bei meinem jetzigen Arbeitgeber und daher ist mir erst jetzt aufgefallen, dass bei einem belgischen Mitarbeiter zwar eine deutsche Sozialversicherungsnummer aber keine Steuer-ID vorhanden ist. Unser Lohnbüro rechnet seit Beginn der Beschäftigung im Januar 2020 aber mit der Steuerklasse 1 ab. Mein Hinweis an das Lohnbüro hatte nur die Auskunft zur Folge, wenn der Mitarbeiter eine Steuer-ID hätte, wäre das prima, dann könnte man diese nachtragen. Reicht das tatsächlich so aus? Ich habe gelesen, dass wir als Arbeitgeber nur aus der Haftung seien, wenn ohne Steuer-ID nach Steuerklasse 6 abgerechnet worden ist. Können Sie mir bitte sagen, welche Schritte nun notwendig sind, damit wir als Arbeitgeber alles richtig machen?
Vielen Dank.