Sehr geehrter Damen und Herren,
wenn ein Minijobber einen Minijob von 450,00 € hat wird dieser Verdienst nicht mit bei den eigenen Einkünften bei der Familienversicherung eingerechnet. Ab Oktober 2022 steigt die Minijob-Grenze auf 520,00 €. Wird hierbei auch die Grenze der Familienversicherung angepasst.
Danach soll sich die 520,00 € Grenze im Minijob auf 10 Std./Wo. verändert, wenn der Mindestlohn wieder erhöht wird. Erfolgt dann auch eine automatische Anpassung der Grenze in der Familienversicherung?
Vielen Dank! Helke Kluge