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  • 01
    Familienversicherung rückwirkend, Mindestbeitrag wird gefordert

    Guten Tag,

    aufgrund der Höhe der Einkünfte (= 0,00€) ist mittlerweile klar, dass eine Ehegattin familienversichert ist. Sie hatte zu keiner Zeit Einkünfte. Nun fordert die Krankenkasse trotzdem rückwirkend ab 2024 den Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung mit dem Argument, dass der Steuerbescheid für 2024 erst in 12/2025 zugestellt wurde.

    Das ist konträr, denn umgekehrt würden die Beiträge für eine freiwillige Versicherung

    auch ab Beginn rückwirkend gefordert.

    Welche Grundlage gibt es hierfür?


    Herzlichen Dank für eine Antwort

     

  • 02
    RE: Familienversicherung rückwirkend, Mindestbeitrag wird gefordert

    Guten Tag,
     
    wir bitten um Verständnis, dass wir zu dieser Frage keine Stellungnahme abgeben können, da für uns der Sachverhalt nicht nachvollziehbar ist.
     
    Wenn zu keiner Zeit ein relevantes Gesamteinkommen erzielt wurde, steht das Einkommen einer Familienversicherung nicht entgegen. Gegebenenfalls kann aus
    anderen Gründen eine Familienversicherung ausgeschlossen sein.

    Wir empfehlen Ihnen, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, damit diese Ihnen die Gründe für die Nachberechnung verbindlich benennen kann.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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