Guten Tag,
aufgrund der Höhe der Einkünfte (= 0,00€) ist mittlerweile klar, dass eine Ehegattin familienversichert ist. Sie hatte zu keiner Zeit Einkünfte. Nun fordert die Krankenkasse trotzdem rückwirkend ab 2024 den Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung mit dem Argument, dass der Steuerbescheid für 2024 erst in 12/2025 zugestellt wurde.
Das ist konträr, denn umgekehrt würden die Beiträge für eine freiwillige Versicherung
auch ab Beginn rückwirkend gefordert.
Welche Grundlage gibt es hierfür?
Herzlichen Dank für eine Antwort