Hallo,
wie stellt sich der Sachverhalt der Familienversicherung bei einer schulischen Ausbildung/ einem kostenpflichtigen Studium dar, wenn der Student/ Auszubildende einen Nebenjob machen will?
Minijob sollte unschädlich sein? Oder ist die Hinzuverdienstgrenze bei der Familienversicherung anders?
Kann dieser Student/Azubi zwei Minijobs haben, die nicht mehr als 520 € ergeben? Geht ja nur, wenn kein Hauptjob da ist. Zählt das Studium dann als Hauptjob?
Oder wie ist es zu sehen?
Vielen Dank im Voraus
U.Koerner