Expertenforum - Familienversicherung

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  • 01
    Familienversicherung

    Frage: Ein Arbeitnehmer von mir hat eine 19-Jährige Tochter, die vor kurzem ihre Ausbildung als Bürokauffrau abgeschlossen hat. Diese junge Frau, möchte jetzt ein Sabbatjahr einlegen. Sie meldet sich also nicht arbeitslos.

    Kann sich diese junge Frau noch bei ihrem Vater (er ist gesetzl. Pflichtversichert) kostenfrei mitversichern (sprich: ist noch eine Familienversicherung möglich)? Und.......wenn JA? Wie lange kann diese junge Frau die Familienversicherung nutzen? Bitte geben sie mir auch die entsprechenden Rechtsquellen bzw. Rundschreiben für diesen speziellen Sachverhalt mit an. Vielen Dank schon mal und bis dann.

  • 02
    RE: Familienversicherung

    Hallo Herr Neugebauer,

    nach § 10 Sozialgesetzbuch (SGB) V können in der Familienversicherung u.a. Kinder, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben und erwerbslos sind, bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres familienversichert werden, wenn sie kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2025: 535,00 €) überschreitet.

    Dagegen ist die Einkommensgrenze von 556,00 € bei der Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung nur dann zu berücksichtigen, sobald der Familienangehörige  Arbeitsentgelt aus einem geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnis erzielt. Ein Anspruch auf Familienversicherung während eines „Sabbatjahres“ ist grundsätzlich möglich, sofern die Voraussetzungen hierfür (u. a. Altersgrenze und Höhe des Gesamteinkommens) erfüllt sind.
     
    Bezüglich der Klärung des Anspruchs auf die Familienversicherung empfehlen wir der betroffenen Person, die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren und mit dieser die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     
     

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