Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    familienversichert - Hinzuverdienstgrenze

    Liebes Experten Team,

    ich habe eine Mitarbeiterin, welche familienversichert ist.


    Nun sind zwei Fragen aufgetaucht:


    Frage 1)

    Wie viel darf die Mitarbeiterin verdienen, damit sie familienversichert bleibt.

    Sie ist bei uns geringfügig Beschäftigt.

    Nehme ich jetzt die Grenze von 535 € oder 556 €. Wenn man sich im Internet vergewissern möchte, tauchen immer beide Summen auf.

    Ich bin gerade aus einer längeren Auszeit zurück gekehrt und möchte hier einfach auf Nummer sicher gehen.


    Frage 2)

    Macht mir die Versicherung ein Problem, wenn die Mitarbeiterin von familienversichert - auf selbst versichert - und wieder auf familienversichert hin und her springt?

    Grund, die Mitarbeiterin, möchte gern im September so viel verdienen wie nur möglich. An sich ja kein Problem, wenn ich sie dann pflichtig mache.

    Allerdings war sie jetzt bis ca. Mai in einem freiwilligen sozialen Jahr und dort über diesen Verein versichert und nun ist sie seitdem wieder familienversichert.


    Nach dem Monat möchte sie wieder in die Geringfügigkeit zurück. Da dann Studentin.


    Wie verhalten wir uns richtig?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

     

  • 02
    RE: familienversichert - Hinzuverdienstgrenze

    Guten Tag,
     
    grundsätzlich sind Ehegatten und Kinder im Rahmen der Familienversicherung nach § 10 SGB V versichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der Bezugsgröße (2025 535,00 EUR) nicht überschreitet.
    Darüber hinaus gilt die besondere Regelung, dass für Familienangehörige, die eine geringfügige Beschäftigung ausüben, das regelmäßige Gesamteinkommen bis zur Geringfügigkeitsgrenze ( 2025 556,00 EUR) akzeptiert wird.
     
    Insoweit gilt in dieser Konstellation zur Beurteilung der Familienversicherung die Gesamteinkommensgrenze von 556,00 EUR. In Ihrem konkreten Fall kann die Mitarbeiterin ohne Auswirkung auf die Familienversicherung im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung die Entgeltgrenze ausschöpfen, sofern sie keine weiteren Einkünfte erzielt.
     
    Sofern aufgrund der Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze unter anderem auch Krankenversicherungspflicht eintritt, endet durch diese Vorrangversicherung automatisch die Familienversicherung. Liegt im Anschluss daran wieder eine geringfügige Beschäftigung vor, kann ein Wechsel in die Familienversicherung wieder stattfinden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.