Expertenforum - falsch abgerechneter Mitarbeiter

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  • 01
    falsch abgerechneter Mitarbeiter

    Hallo liebes Expertenteam,

    eine Arbeitnehmerin wurde für die Monate Januar-März als Teilzeitbeschäftigte abgerechnet (während Elternzeit). Da es ein Mißverständnis in der Kommunikation zwischen Arbeitgeber und der Abrechnungsstelle gab, wurde nun festgestellt, dass die Arbeitnehmerin ab 01.01.2025 zu 100% in Elternzeit gegangen ist. Diese Arbeitnehmerin ist aber nun irgendwie untergetaucht und wir wissen nicht, ob wir die zuviel bezahlten Gehälter (Januar-März) wieder von ihr erstattet bekommen. Nun ist die Frage: Falls wir das Geld nicht wieder zurück bekommen, müssen wir dann trotzdem die Beiträge abführen und können diese nicht korrigieren?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

     

  • 02
    RE: falsch abgerechneter Mitarbeiter

    Hallo ich weiß dass ich nichts weiß,
     
    Ihre Frage, ob die zu viel gezahlten Gehälter wieder zurückgefordert werden können, betrifft vordergründig das Arbeitsrecht, zu der wir in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Aus diesem Grund haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Unabhängig davon gilt in der Sozialversicherung grundsätzlich folgendes:
     
    Zu Unrecht entrichtete Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie die Aufwendungen der Umlagen können prinzipiell erstattet werden, sofern der Anspruch auf die Erstattung noch nicht verjährt ist.
     
    Zur Erstattung dieser Beiträge ist es empfehlenswert, sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise abzusprechen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: falsch abgerechneter Mitarbeiter

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, hat die Mitarbeiterin ab Januar 2025 bis März 2025 tatsächlich nicht gearbeitet. Für diesen Zeitraum war vielmehr eine "volle" Elternzeit vorgesehen.


    In diesem Fall hat die Mitarbeiterin für den genannten Zeitraum keinen Vergütungsanspruch. Vor diesem Hintergrund sind auch keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen. Die tatsächlich gezahlte Vergütung kann zurückgefordert werden. Die tatsächlich abgeführten Sozialversicherungsbeiträge können korrigiert werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 04
    RE: falsch abgerechneter Mitarbeiter

    Vielen Dank für Ihre Antwort. Leider ist es so, dass die Arbeitnehmerin im Moment nicht auffindbar ist und wir nicht wissen ob der Mandant das zuviel bezahlte Gehalt wieder von ihr bekommt. Und hier wäre für uns wichtig zu wissen, ob wir dann wenn wir das zuviel bezahlte Gehalt nicht wieder erstattet bekommen von der Arbeitnehmerin, ob wir dann nicht verpflichtet sind die Beiträge trotzdem abzuführen, weil das Geld hat sie ja bekommen.

    Vielen Dank für eine Rückmeldung.

  • 05
    RE: falsch abgerechneter Mitarbeiter

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Da die Mitarbeiterin für den genannten Zeitraum keinen Vergütungsanspruch hatte, wurden die Beiträge zu Unrecht entrichtet. Insoweit besteht ein Erstattungsanspruch. Wie vorstehend bereits mitgeteilt, ist es insoweit empfehlenswert, sich mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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