Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten unseren Auszubildenden die Fahrtkosten zur Berufsschule über die Gehaltsabrechnung erstatten.
Nach meinem Kenntnisstand gilt die Fahrt zur Berufsschule als Auswärtstätigkeit.
Welche Möglichkeiten gibt es, damit wir es steuerfrei erstatten dürfen und welche Nachweise sind ggf. für eine spätere Prüfung vorzulegen für
a) Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln und
b) für Fahrten mit dem eigenen PKW?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und viele Grüße!