Expertenforum - Fahrtkostenerstattung Berufsschulfahrten + Lohnsteuerbescheinigung

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  • 01
    Fahrtkostenerstattung Berufsschulfahrten + Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo Steuer-Experten,

    was ist zu beachten, wenn im Fall der Fälle wir unseren Azubis eine mtl. Pauschale über die Gehaltsabrechnung bezahlen, die dafür verwendet werden soll, Berufsschulfahrten (egal ob per Auto, Zug, Rad, ..) zu bezahlen.

    Es gibt gewisse Konstellationen gegen Nachweispflicht, diese Pauschale steuerfrei, also Netto auszubezahlen. Das möchten wir aber gerne vermeiden, und somit die Netto-Summe auf einen Brutto-Betrag hochrechnen, der dann ganz regulär versteuert/verbeitragt wird und eben 49 Euro auf die Hand rauskommen sollten.

    Frage hierzu: Muss dieser hochgerechnete Brutto Betrag in der LSTB gesondert in einer Zeile für Fahrtkostenersatz ausgewiesen werden (falls ja; muss dann dort die hochgerechnete Brutto-Summe oder der Netto-Betrag bescheinigt werden?) oder reicht es, wenn diese Brutto Summe im regulären Bruttojahreslohn dort bescheinigt wird? Falls in Bruttojahreslohn => Könnte somit im Fall der Fälle der Azubi über seine pers. Steuererklärung nochmals die Auslagen als Werbungskosten abziehen, obwohl wir schon einen mtl. Pausch-Betrag zahlen?

    Vielen Dank vorab,

    VG

    TOM_MGG

  • 02
    RE: Fahrtkostenerstattung Berufsschulfahrten + Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    für die beschriebene Interessenlage wäre möglich, den entsprechenden Bruttobetrag (adäquat EUR 49 netto) der sonstigen Vergütung hinzuzurechnen und mit ihr nach allgemeinen Regeln zu versteuern. Bei diesem Vorgehen können die Lohnempfänger/ Auszubildenden etwaige Fahrtkosten im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerklärung als Werbungskosten geltend machen.


    Ebenso möglich sind Zuschüsse des Arbeitgebers gemäß § 3 Nr. 15 EStG, die steuerfrei bleiben, jedoch mit Nachweispflichten verbunden sind und einem zusätzlichen Werbungskostenabzug durch die Auszubildenden/Beschäftigten entgegenstehen (§ 3 Nr. 15 Satz 3 EStG). Wir entnehmen der Fragestellung, dass dieses Vorgehen nicht gewünscht ist.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

  • 03
    RE: Fahrtkostenerstattung Berufsschulfahrten + Lohnsteuerbescheinigung

    Hallo Zusammen,

    vielen Dank für die Antwort.

    Der erste beschriebene Fall von Ihnen wäre zutreffend. D.h. bei Auszahlung eines Bruttobetrags, der nach allgemein rechtlicher Besteuerung / Verbeitragung netto 49 Euro ausmachen würde, und vom Sinn her eine Zulage als Ersatz für Aufwendungen zu Berufsschulfahrten darstellen soll, können die Azubis on-top in deren Steuererklärung Werbungskosten für Berufsschulfahrten nochmals angeben. D.h. es wäre ja irgendwo ein doppeltes Benefit aus Sicht des Azubis.

    Deshalb auch die Frage, ob wir in der LSTB diese Zulage separat ausweisen müssten, damit kein doppelter Werbungskostenabzug irgendwo zustande kommen würde.

    Danke für eine finale AW,

    Grüße

    TOM_MGG

  • 04
    RE: Fahrtkostenerstattung Berufsschulfahrten + Lohnsteuerbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    ein gesonderter Ausweis der Beträge ist nicht notwendig, da sie als Teil der allgemeinen Vergütung versteuert und verbeitragt werden. Der Ansatz von Fahrtkosten als Werbungskosten im Rahmen der individuellen ESt-Erklärung folgt dann den allgemeinen, gesetzlichen Regeln (ohne Beschränkungen/Anrechnungen).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

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