Hallo Steuer-Experten,
was ist zu beachten, wenn im Fall der Fälle wir unseren Azubis eine mtl. Pauschale über die Gehaltsabrechnung bezahlen, die dafür verwendet werden soll, Berufsschulfahrten (egal ob per Auto, Zug, Rad, ..) zu bezahlen.
Es gibt gewisse Konstellationen gegen Nachweispflicht, diese Pauschale steuerfrei, also Netto auszubezahlen. Das möchten wir aber gerne vermeiden, und somit die Netto-Summe auf einen Brutto-Betrag hochrechnen, der dann ganz regulär versteuert/verbeitragt wird und eben 49 Euro auf die Hand rauskommen sollten.
Frage hierzu: Muss dieser hochgerechnete Brutto Betrag in der LSTB gesondert in einer Zeile für Fahrtkostenersatz ausgewiesen werden (falls ja; muss dann dort die hochgerechnete Brutto-Summe oder der Netto-Betrag bescheinigt werden?) oder reicht es, wenn diese Brutto Summe im regulären Bruttojahreslohn dort bescheinigt wird? Falls in Bruttojahreslohn => Könnte somit im Fall der Fälle der Azubi über seine pers. Steuererklärung nochmals die Auslagen als Werbungskosten abziehen, obwohl wir schon einen mtl. Pausch-Betrag zahlen?
Vielen Dank vorab,
VG
TOM_MGG