Expertenforum - Fahrtkosten-Doppelte Haushaltsführung

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  • 01
    Fahrtkosten-Doppelte Haushaltsführung

    Hallo,

    ein Arbeitnehmer arbeitet und wohnt am Standort x. Er zieht dann aus privaten Gründen an Standort y (Lebenspartner) der 200 km entfernt ist. Um seinen Arbeitsplatz an Standort x weiterhin gut erreichen zu können behält er seine Wohnung am Standort x und verbringt dort die Arbeitswoche. Kann der Arbeitgeber ihm die Fahrten zum Standort y und vom Standort y zu seinem Arbeitsplatz (hin Freitags zurück Montag) steuerfrei im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung erstatten?

    Danke und beste Grüße

     

  • 02
    RE: Fahrtkosten-Doppelte Haushaltsführung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    zunächst ist festzustellen, dass auch im geschilderten Fall (Wohn- und Arbeitsort ursprünglich identisch, später Wegverlegung des Lebensmittelpunkts aus familiären Gründen) eine doppelte Haushaltsführung in Betracht kommt (so das FG Köln mit Urteil vom 22.06.2023, 11 K 3123/18).


    Wichtig ist (nach allgemeinen Grundsätzen zur doppelten Haushaltsführung), dass am neuen, privaten Wohnsitz der Lebensmittelpunkt liegt, dort also ein Hauptwohnsitz des Arbeitnehmers besteht und dort auch die privaten/sozialen/familiären Kontakte konzentriert sind.


    Dies (und damit das Bestehen der doppelten Haushaltsführung) vorausgesetzt, kann der Arbeitgeber die Kosten der wöchentlichen Heimfahrt nach den üblichen Sätzen (derzeit EUR 0,30 je Entfernungskilometer bzw. EUR 0,38 ab dem 21. Entfernungskilometer) steuerfrei erstatten.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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