Expertenforum - Fahrtkosten-Doppelte Haushaltsführung

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  • 01
    Fahrtkosten-Doppelte Haushaltsführung

    Hallo,

    ein Arbeitnehmer arbeitet und wohnt am Standort x. Er zieht dann aus privaten Gründen an Standort y (Lebenspartner) der 200 km entfernt ist. Um seinen Arbeitsplatz an Standort x weiterhin gut erreichen zu können behält er seine Wohnung am Standort x und verbringt dort die Arbeitswoche. Kann der Arbeitgeber ihm die Fahrten zum Standort y und vom Standort y zu seinem Arbeitsplatz (hin Freitags zurück Montag) sv-frei im Rahmen der Doppelten Haushaltsführung erstatten?

    Danke und beste Grüße

  • 02
    RE: Fahrtkosten-Doppelte Haushaltsführung

    Hallo User42,

    eine doppelte Haushaltsführung setzt grundsätzlich voraus, dass aus „beruflicher“ Veranlassung am Beschäftigungsort ein zweiter (= doppelter) Haushalt zum Hausstand des Arbeitnehmers hinzutritt. Beruflich veranlasst ist dieser Haushalt stets dann, wenn ihn der Arbeitnehmer nutzt, um seinen Arbeitsplatz von dort aus erreichen zu können. Die Kosten für die Unterkunft sowie die wöchentlichen Heimfahrten, die vom Arbeitgeber ersetzt werden, sind beitragsfrei, wenn diese steuerfrei sind.

    Demzufolge ist vordergründig zu klären, ob Steuerfreiheit vorliegt. Das zuständige Finanzamt ist daher hinsichtlich der steuerrechtlichen Bewertung zu kontaktieren.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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