Hallo,
wir haben eine Arbeitnehmerin welche zum 01.01.2023 bei uns die Hauptbeschäftigung in eine Nebenbeschäftigung umwandelt (20 Stunden). Die Arbeitnehmerin hat dann ab 01.01.2023 eine weitere Beschäftigung (Hauptbeschäftigung) und bekommt von diesem Arbeitgeber ein Fahrticket für den öffentlichen Nahverkehr erstattet. Kann die Arbeitnehmerin trotzdem bei uns km Geld bekommen für Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte (pauschal versteuert) ? Vielen Dank für Ihre Antwort.