Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Arbeitsloser wird durch die Bundes. f. Arbeit zu einem Fahrlehrer umgeschult.
Hierzu ist zwingend vorgeschrieben, dass der Umschüler in einer Fahrschule Praxisstunden absolviert.
Meines Erachtens ist dies somit ein "Pflichtpraktikum".
Der Umschüler ist weiterhin arbeitslos, erhält AL-Geld usw.
Die Fahrschule zahlt freiwillig ein kleines Entgelt für die Praktikumsstunden.
Meines Erachtens handelt es sich um ein "Pflichtpraktikum", so dass das kleine Entgelt der Fahrschule in allen Zweigen Sozialvers. frei sind.
Ich bitte um Ihre Einschätzung.
Vielen Dank!