Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer Firma wird Jobrad-Leasing angeboten. Dabei least der Arbeitgeber das Fahrrad und der Beschäftigte bekommt dies überlassen. Der Beschäftigte zahlt die Leasingrate aus umgewandeltem Entgelt.
Nun wird auch die Möglichkeit eines Sabbaticals im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung angeboten. In der Freistellungsphase erhält der Beschäftigte kein Entgelt, sondern das ratierlich ausgeschüttete Wertguthaben.
Spricht etwas gegen die Fortführung der Entgeltumwandlung zur Finanzierung der Leasingrate aus dem ausgeschütteten Wertguthaben, da es sich dabei ja nicht um Entgelt im rechtlichen Sinn handelt. Das Wertguthaben ist ganz normal steuer- und sv-pflichtig.
Wir würden uns sehr über eine klarstellende Antwort freuen und senden
freundliche Grüße