Verstirbt ein Mitarbeiter, sind alle Entgelte aus bis zum Todestag verdientem laufenden Entgelt über den Verstorbenen abzurechnen, jedoch nicht auf dessen Konto auszuzahlen (Auszahlung erfolgt an Erben). Parallel ist die Urlaubsabgeltung über den Verstorbenen zu verbeitragen, über den Erben zu versteuern. Ebenso ist bei Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld zu verfahren (SV Verstobener, LSt Nachlassempfänger).
Es steht die Frage im Raum, wann die SV für Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und ähnliche Sonderzahlungen fällig ist. Entsteht die Fälligkeit ggü. dem SV-Träger zum Zeitpunkt des Todes und damit mit der letzten Abrechnung des Verstorbenen, unabhängig davon, ob und wann eine Auszahlung der Entgelte an die Erben erfolgt oder wird die SV erst dann fällig, wenn die Auszahlung an den/die Erben erfolgt, wobei die SV dem Monat des Versterbens zuzurechnen wäre.
Vielen Dank.