Liebes Expertenteam,
wir beschäftigen einen Altersvollrentner nach Eintritt des Regelalters. Zu diesem Zeitpunkt war er wegen Überschreiten der BBG in der KV/PV freiwillig gesetzlich versichert. Der BGS für die Beschäftigung bei uns wäre 0321 und der PGS 119. Der Verdienst liegt deutlich unter der BBG für die KV/PV. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur KV/PV oder muss der BGS 3321 lauten?