Ein Werkstudent ist seit 01.12.25 bis 30.11.26 bei uns beschäftigt. Er hat im Dezember mehrfach die 20-Stunden Grenze überschritten, so dass wir ihn im Dezember sozialversicherungspflichtig abgerechnet haben. Geht das Werkstudentenprivileg und damit die SV-Freiheit (außer RV) für die komplette Beschäftigung bis einschließlich 30.11.26 verloren? Oder können wir ihn unter Einhaltung der 20 Stunden-Grenze ab Januar 26 wieder als "Werkstudenten" abrechnen?
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Expert Payroll
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RE: Expert Payroll
Hallo Expert Payroll,
sofern ab Januar 2026 die 20-Wochenstunden-Grenze „wieder“ eingehalten wird, kann der Student ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich im Rahmen des Werkstudentenprivilegs abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
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