Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Expert Payroll

    Ein Werkstudent ist seit 01.12.25 bis 30.11.26 bei uns beschäftigt. Er hat im Dezember mehrfach die 20-Stunden Grenze überschritten, so dass wir ihn im Dezember sozialversicherungspflichtig abgerechnet haben. Geht das Werkstudentenprivileg und damit die SV-Freiheit (außer RV) für die komplette Beschäftigung bis einschließlich 30.11.26 verloren? Oder können wir ihn unter Einhaltung der 20 Stunden-Grenze ab Januar 26 wieder als "Werkstudenten" abrechnen?

  • 02
    RE: Expert Payroll

    Hallo Expert Payroll,
     
    sofern ab Januar 2026 die 20-Wochenstunden-Grenze „wieder“ eingehalten wird, kann der Student ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich im Rahmen des Werkstudentenprivilegs abgerechnet werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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