Guten Tag,
ein Werkstudent wurde am 15.03. exmatrikuliert und beendet die Werkstudentenanstellung bei seinem Arbeitgeber erst zum 31.03. Am 1.4. fängt er bei einem anderen Arbeitgeber sv-pflichtige Beschäftigung an.
Kann die Beschäftigung beim ersten Arbeitgeber noch bis 31.03. als Werkstudent abgerechnet werden, oder ist für die zwei Wochen eine Neuanmeldung sv-pflichtig erforderlich?
Vielen Dank für Ihre Auskunft.