Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgenden Sachverhalt:
Ein MA, bis 11.2024 im Krankengeldbezug, ab 12.2024 Aussteuerung nach Krankengeldbezug hat uns nun seinen Rentenbeschein, Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 02.2026 vorgelegt. Die Rente wurde rückwirkend vom 07.2024 bis 06.2032 zugesagt, sodass der MA eine Nachzahlung erhält.
Wie sieht es mit dem Personengruppen- und SV-Schlüssel aus. Bislang war der MA mit dem Personengruppenschlüssel 101 und dem SV-Schlüssel 1111 im Lohnprogramm eingestellt. Ab dem 02.2026 müssten wir auf den Personengruppenschlüssel 920 (sonstige sozialvers.-freie Beschäftigte) und SV-Schlüssel 0000 umstellen. Wäre das die richtige Einstellung? Und die zweite Frage, müssen wir die Änderung des Personengruppenschlüssels und SV-Schlüssesl ab dem 02.2026 oder rückwirkend ab dem 07.2024 vornehmen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.