Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Erwerbsminderungsrente, Rückwirkende Rentenzusage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir haben folgenden Sachverhalt:

    Ein MA, bis 11.2024 im Krankengeldbezug, ab 12.2024 Aussteuerung nach Krankengeldbezug hat uns nun seinen Rentenbeschein, Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 02.2026 vorgelegt. Die Rente wurde rückwirkend vom 07.2024 bis 06.2032 zugesagt, sodass der MA eine Nachzahlung erhält.

    Wie sieht es mit dem Personengruppen- und SV-Schlüssel aus. Bislang war der MA mit dem Personengruppenschlüssel 101 und dem SV-Schlüssel 1111 im Lohnprogramm eingestellt. Ab dem 02.2026 müssten wir auf den Personengruppenschlüssel 920 (sonstige sozialvers.-freie Beschäftigte) und SV-Schlüssel 0000 umstellen. Wäre das die richtige Einstellung? Und die zweite Frage, müssen wir die Änderung des Personengruppenschlüssels und SV-Schlüssesl ab dem 02.2026 oder rückwirkend ab dem 07.2024 vornehmen.

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Erwerbsminderungsrente, Rückwirkende Rentenzusage

    Guten Tag,
     
    die rückwirkende Zubilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung zieht eine rückwirkende Korrektur der Beitragsgruppe zum Zeitpunkt des Rentenbeginns sich. Dies betrifft auch Zeitrenten. In der Krankenversicherung gilt der ermäßigte Beitragssatz, weil bei Personen mit Beginn der
    Rente wegen voller Erwerbsminderung kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht. In der Arbeitslosenversicherung besteht Versicherungsfreiheit. Der Beitragsgruppenschlüssel ab 01.07.2024 lautet 3 1 0 1, Personengruppenschlüssel 101.
     
    Mit der Abmeldung nach Ende des Krankengeldbezuges endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis, wenn die Tätigkeit nicht wieder aufgenommen wurde. Arbeitsrechtlich besteht das Beschäftigungsverhältnis u. U. weiter fort. Welche Einstellungen in Ihrer Lohnsoftware erforderlich sind, können wir leider nicht beantworten. Hier kontaktieren Sie bitte Ihren Softwareanbieter.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Erwerbsminderungsrente, Rückwirkende Rentenzusage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bleibt es bei diesem Sachverhalt bei dem Personengruppenschlüssel 101, auch wenn der Mitarbeiter bei dem Bezug seiner vollen Erwerbsminderungsrente nicht mehr arbeitet? Signalisiert die 101 dem SV-Träger nicht eine Beschäftigung?

    Oder müssen wir hier den Personengruppenschlüssel 920 einsetzen, weil der Mitarbeiter nicht mehr arbeitet, das Beschäftigungsverhältnis aber noch besteht?

    Danke für Ihre Antwort.

  • 04
    RE: Erwerbsminderungsrente, Rückwirkende Rentenzusage

    Guten Tag,
     
    mit dem Ende des Krankengeldbezugs erstellen Sie eine Abmeldung mit Grund 30 und der Personengruppe 101. Für den Rentenversicherungsträger ist somit das Ende der sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung mitgeteilt.

    Inwieweit Sie den Mitarbeiter nach dem Ende des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in Ihrem Abrechnungsprogramm führen, kann Ihnen der Softwareanbieter mitteilen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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