Sehr geehrte Damen und Herren,
erwirbt ein MA Urlaubsansprüche für die Zeit, in der er seinen bezahlten Urlaub in Anspruch nimmt. Wie ist es, wenn der MA auf Grund Saison, unbezahlt freigestellt, aber nicht abgemeldet wird, hat er für diese Zeit in der er nicht arbeitet Urlaubsansprüche?
Vielen Dank für Ihre Beantwortung meiner Fragen.
Mit freudlichen Grüßen
Poschinger