Hallo Zusammen,
mit welchem Meldegrund ist ein sv-pflichtiger Arbeitnehmer mit folgender Konstellation in der Entgeltabrechnung abzumelden:
unbezahlter Urlaub: 22.05.-27.05.2025
unbezahlter Urlaub: 29.05.-31.05.2025
Beschäftigungsende: 31.05.2025
Es gibt sonst in der Entgeltabrechnung keine Besonderheiten (weitere Fehlzeiten etc.).
Muss in dieser Konstellation eine Abmeldung mit Meldegrund 30 oder 34 abgesetzt werden?
Vielen Dank und viele Grüße