Hallo Zusammen,
mit welchem Meldegrund ist ein sv-pflichtiger Arbeitnehmer mit folgender Konstellation in der Entgeltabrechnung abzumelden:
unbezahlter Urlaub: 10.06.-30.06.2025
Beschäftigungsende: 30.06.2025
Es gibt sonst in der Entgeltabrechnung keine Besonderheiten (weitere Fehlzeiten etc.).
Muss in dieser Konstellation eine Abmeldung mit Meldegrund 30 oder 34 abgesetzt werden?
Vielen Dank und viele Grüße