Sachverhalt:
Ab Mitte März (für vss 6 Monate) wird ein Student in unserem Unternehmen seine Masterarbeit erstellen. Er ist ausschließlich zur Erstellung seiner Masterarbeit vor Ort (ansonsten keine anderen Leistungen für das Unternehmen) . Er bekommt eine monatliche Aufwandsentschädigung für die Durchführung/Erstellung seiner Masterarbeit.
SV-rechtlich gilt er somit nicht als Beschäftigter und ist deswegen nicht SV- und nicht meldepfichtig. Wie verhält es sich mit der Lohnsteuer für diesen Masteranden?
Vielen Dank für eine Rückinfo.