Guten Tag liebes AOK-Team,
bei uns erhalten einige Mitarbeitende kontinuierlich einen Sachbezug unter 50 Euro (z.B. Zuschuss des Arbeitgebers zum Fitnessstudio, Gutscheinkarte o.ä.). Diese sind steuer- und sv-frei und werden lediglich informatorisch auf der Verdienstabrechnung und im Lohnkonto aufgeführt.
Sind diese Beträge erstattungsfähig und gehören damit in den Erstattungsantrag?
Besten Dank für Ihre Rückmeldung.