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  • 01
    Erstattung von AN-Beiträgen zur SV an AN wg. Rückrechnung (mehr als 3 Monate)

    Das Finanzamt hat im Rahmen einer Prüfung eine Rückrechnung für das laufende Kalenderjahr angeordnet, damit Lohn- und Kirchensteuer entsprechend korrigiert werden. Diese Rückrechnung hat auch zur Folge, dass - weil eben nicht nur eine Erhöhung des Steuer-, sondern auch des SV-Bruttos das Ergebnis ist - nicht nur mehr Steuern, sondern auch SV-Beiträge zu zahlen sind. Nun wurden die Abrechnungen von 01-10 rückwirkend korrigiert (steuerlich richtig). In Sachen SV und AN-Beiträge dürfen aber ja rein rechtlich nur die letzten drei Monate zurück gerechnet werden, die MA haben nun aber, weil das Abrechnungsprogramm keine getrennte Steuerung von Steuer- und SV-Brutto zulässt, im Grunde zu viele SV-Beiträge bezahlt (für 01-07). Wie bekommt man es nun rechtlich sicher hin, dass man den AN die zu viel gezahlten Beiträge erstattet? Kann das über die Abrechnung mittels Nettolohnart erfolgen? Oder auch völlig losgelöst von der Abrechnung als "Einzelüberweisung"?

  • 02
    RE: Erstattung von AN-Beiträgen zur SV an AN wg. Rückrechnung (mehr als 3 Monate)

    Guten Tag,
     
    in dem von Ihnen geschilderten Fall dürfen die Arbeitnehmeranteile, wie von Ihnen beschrieben, nur begrenzt (3 Monate) im Rahmen der Gehaltsabrechnung
    einbehalten werden.
     
    Darüber hinaus unrechtmäßig einbehaltenen Arbeitnehmeranteile können im Rahmen der Gehaltsabrechnung dem Arbeitnehmer wieder gutgeschrieben werden.
    Dies ist in Bezug auf die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge nicht relevant.
     
    Zur technischen Umsetzung können im Rahmen dieses Forums keine Ausführungen erfolgen, da uns die Möglichkeiten der unterschiedlichen Lohnabrechnungsprogramme
    nicht bekannt sind. Setzen Sie sich hierfür bitte mit Ihrem Softwareanbieter in Verbindung.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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