Expertenforum - Erstattung U1 ohne AU-Bescheinigung

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  • 01
    Erstattung U1 ohne AU-Bescheinigung

    Hallo Expertenteam,

    erhält der Arbeitgeber eine Erstattung LFZ (U1) auch wenn keine AU-Bescheinigung vorliegt?

    Beispiel: Ab dem 4.Tag ist erst eine AU-Bescheinigung erforderlich. Der AN meldet sich also am ersten und zweiten Tag arbeitsunfähig. Kann der AG für diese beiden Tage die Erstattung LFZ (U1) beantragen und erhalten?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Viele Grüße

    die Lohn-Tante

  • 02
    RE: Erstattung U1 ohne AU-Bescheinigung

    Hallo Lohn-Tante,
     
    die Erstattung von Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit erfolgt auf Antrag des Arbeitgebers und ist zu gewähren, sobald dieser verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes fortzuzahlen (§ 2 Abs. 2 AAG). 
     
    Eine Erstattung durch die Ausgleichskasse kann grundsätzlich nicht von der Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abhängig gemacht werden (BSG-Urteil vom 09.09.1981).
     
    Dies schließt nicht aus, dass die Ausgleichskasse bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit vom Arbeitgeber verlangen kann, dass er die Arbeitsunfähigkeit belegt. Zu Unrecht erstattete Beträge könnten zurückgefordert werden (§ 4 AAG).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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