Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    wir möchten einem schwerbehinderten Mitarbeiter (Grad 80 / Rollstuhl) die Taxikosten zur Arbeit bezahlen (zusätzlich zum normalen Arbeitslohn). Er kann nicht mehr selber Autofahren.


    Ist dies sv-frei möglich?


    Zur Versteuerung hatten uns Ihre Fachexperten Steuerrecht schon dankenswerterweise geantwortet. Bei einer Pauschalversteuerung nach § 40 EStG muss man doch noch immer gesondert die sv-rechtliche Verbeitragung prüfen?


    Vielen Dank für Ihre Unterstützung, anbei noch die Antwort des Steuerrechtteams.

    FP20-Gehalt



    01

    Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter

    Von: FP20Gehalt am 04.12.2025

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir möchten einem schwerbehinderten Mitarbeiter (Grad 80 / Rollstuhl) die Taxikosten zur Arbeit bezahlen (zusätzlich zum normalen Arbeitslohn). Er kann nicht mehr selber Autofahren.

    Ist dies steuer- und sv-frei möglich?

    Vielen Dank und Grüße

    FP20-Gehalt



    02 RE: Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter

    Von: Fachexperte für Steuerrecht am 04.12.2025

    Sehr geehrter Fragesteller,

    im geschilderten Fall besteht die Möglichkeit, die Erstattung der Taxikosten (zwar nicht steuerfrei, jedoch) mit Pauschalbesteuerung von 15 % durchzuführen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 EStG.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht



     

  • 02
    RE: Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter

    Guten Tag,
     
    nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) sind Einnahmen nach § 40 Abs. 2 ESTG, wenn diese steuerfrei sind bzw. pauschal versteuert werden,
    nicht dem Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung zuzurechnen.
     
    Wie bereits festgestellt ist in Ihrem Fall eine Pauschalversteuerung nach § 40 Abs. 2 ESTG möglich. Insofern stellt dann bei einer Pauschalversteuerung die Übernahme der Taxikosten
    kein Arbeitsentgelt dar und ist demnach beitragsfrei.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung und noch eine schöne Vorweihnachtszeit

  • 04
    RE: Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter

    Vielen Dank für Ihre guten Wünsche!

    Ihnen wünschen wir ebenfalls eine schöne Vorweihnachtszeit.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönliche Ansprechperson

Ihre Ansprechperson steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.