Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten einem schwerbehinderten Mitarbeiter (Grad 80 / Rollstuhl) die Taxikosten zur Arbeit bezahlen (zusätzlich zum normalen Arbeitslohn). Er kann nicht mehr selber Autofahren.
Ist dies sv-frei möglich?
Zur Versteuerung hatten uns Ihre Fachexperten Steuerrecht schon dankenswerterweise geantwortet. Bei einer Pauschalversteuerung nach § 40 EStG muss man doch noch immer gesondert die sv-rechtliche Verbeitragung prüfen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, anbei noch die Antwort des Steuerrechtteams.
FP20-Gehalt
01
Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter
Von: FP20Gehalt am 04.12.2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten einem schwerbehinderten Mitarbeiter (Grad 80 / Rollstuhl) die Taxikosten zur Arbeit bezahlen (zusätzlich zum normalen Arbeitslohn). Er kann nicht mehr selber Autofahren.
Ist dies steuer- und sv-frei möglich?
Vielen Dank und Grüße
FP20-Gehalt
02 RE: Erstattung Taxikosten für schwerbehinderten Mitarbeiter
Von: Fachexperte für Steuerrecht am 04.12.2025
Sehr geehrter Fragesteller,
im geschilderten Fall besteht die Möglichkeit, die Erstattung der Taxikosten (zwar nicht steuerfrei, jedoch) mit Pauschalbesteuerung von 15 % durchzuführen gemäß § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 und Satz 4 EStG.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Fachexperte Steuerrecht