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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Erstattung Studiengebühren

    Guten Tag,


    bei einem Beschäftigten ist durch eine Zusatzvereinbarung die Übernahme der Studiengebühren durch uns als Arbeitgeber vorgesehen.

    Führt dies zu einem geldwerten Vorteil beim Beschäftigen oder dürfen wir den gesamten Betrag ohne steuer- und sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung zahlen?


    Danke.

  • 02
    RE: Erstattung Studiengebühren

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Kostenübernahme ist (nur) dann nicht als steuerpflichtiger geldwerter Vorteil zu behandeln, wenn sie im überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse liegt. Dafür verwendet die Finanzverwaltung eine Reihe von Kriterien (zB Verwendbarkeit der erworbenen Qualifikation im Betrieb; Rückzahlungspflicht bei zeitnahem Ausscheiden).

    Einzelheiten regelt das BMF-Schreiben vom 13.04.2012 (BStBl I S. 531;

    IV C 5 – S 2332/07/0001 – 2012/0322945).


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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