Guten Tag,
bei einem Beschäftigten ist durch eine Zusatzvereinbarung die Übernahme der Studiengebühren durch uns als Arbeitgeber vorgesehen.
Führt dies zu einem geldwerten Vorteil beim Beschäftigen oder dürfen wir den gesamten Betrag ohne steuer- und sozialversicherungsrechtliche Berücksichtigung zahlen?
Danke.